Geschäftsbericht 2021

Antrag zur Verwendung des Bilanz­gewinns

Der Verwaltungs­rat beantragt der 132. ordent­lichen General­versammlung vom 18. Mai 2022, den Bilanz­gewinn 2021 wie folgt zu verwenden:

  

in CHF

 
Gewinnvortrag 20203 434 997
Jahresgewinn 20215 339 826
Bilanzgewinn 20218 774 823
Auflösung Reserven aus Kapitaleinlagen8 662 500

Zur Verfügung der Generalversammlung

17 437 323
  

Barausschüttung von CHF 35 aus den Reserven aus Kapitaleinlagen
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)

8 662 500

Barausschüttung von CHF 35 aus dem Bilanzgewinn
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)

8 662 500

Vortrag auf neue Rechnung

112 323
 17 437 323

Da die gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven 50 % des Aktienkapitals erreicht haben, wird auf eine Reservenzuweisung verzichtet.

Für den Verwaltungsrat

Basel, März 2022 

Dr. Marcel Rohner
Präsident

Daniel Petitjean
Sekretär

Auf dem Teil der Aus­schüttung aus Reserven aus Kapital­einlagen entfällt die Verrechnungs­steuer. Nach Abzug der Verrechnungs­steuer von 35 % auf der Ausschüttung aus dem Bilanz­gewinn ergibt sich eine Aus­schüttung von insgesamt CHF 57.75 pro Titel, die am 24. Mai 2022 erfolgt. Die Aus­schüttung wird den Aktien­inhabenden gemäss den beim Aktien­register deponierten Instruktionen überwiesen.