Geschäftsbericht 2019

Antrag zur Verwendung des Bilanz­gewinns

Der Verwaltungs­rat beantragt der 130. ordentlichen General­versammlung vom 27. Mai 2020, den Bilanz­gewinn 2019 wie folgt zu verwenden:

  

in CHF

 

Gewinnvortrag 2018

12 627 850

Jahresgewinn 2019

2 892 784

Bilanzgewinn 2019

15 520 634

Auflösung Reserven aus Kapitaleinlagen

8 662 500

Zur Verfügung der Generalversammlung

24 183 134

  

Barausschüttung von CHF 35 aus den Reserven aus Kapitaleinlagen
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)

8 662 500

Barausschüttung von CHF 35 aus dem Bilanzgewinn
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)

8 662 500

Vortrag auf neue Rechnung

6 858 134

 

24 183 134

Da die gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven 50 % des Aktienkapitals erreicht haben, wird auf eine Reservenzuweisung verzichtet.

Für den Verwaltungsrat

Basel, März 2020

Dr. Marcel Rohner
Präsident

Daniel Petitjean
Sekretär

Auf dem Teil der Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen entfällt die Verrechnungssteuer. Nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35 % auf der Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn ergibt sich eine Ausschüttung von insgesamt CHF 57.75 pro Titel, die am 3. Juni 2020 erfolgt. Die Ausschüttung wird den Aktionären gemäss den beim Aktienregister deponierten Instruktionen überwiesen.