Vergütungen
im Jahr 2023
Für das Berichtsjahr 2023 erstellt der Verwaltungsrat gemäss Art. 734 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) den vorliegenden Vergütungsbericht, der die Vergütungen, Darlehen und Kredite, die Beteiligungsrechte an der Gesellschaft und Optionen auf solche Rechte der Organmitglieder und deren Nahestehende sowie die Tätigkeiten der Organmitglieder bei anderen Unternehmen gemäss Art. 734a bis 734e OR offenlegt.