19. März 2009, 06:42 Uhr

Definitiv kein Denkmalschutz für die Liegenschaften Riehenring 63-71 in Basel – Weg frei für die weitere Planung eines Neubaus

Das Bundesgericht hat die Rekurse gegen das Urteil des Appellationsgerichts Basel Stadt, die Liegenschaften Riehenring 63-71 nicht unter Denkmalschutz zu stellen, abgewiesen. Damit werden die Liegenschaften definitiv nicht unter Denkmalschutz gestellt und der Weg wird frei für die weitere Planung auf diesem Areal.

Bereits vor rund fünf Jahren hat die Warteck Invest AG bekanntgegeben, dass ihre aus dem 
19. Jahrhundert stammenden und stark sanierungsbedürftigen Liegenschaften am Riehenring 63-71 in Basel erneuert werden müssen. Die kantonale Denkmalpflege hat daraufhin bei der Basler Regierung die Unterschutzstellung der Liegenschaften beantragt. Im April 2007 wurde die Schutzwürdigkeit vom Basler Regierungsrat jedoch verneint. Gegen diesen Entscheid erhoben in der Folge der Heimatschutz Basel und die Freiwillige Basler Denkmalpflege Rekurs. Am 11. Juni 2008 wies das Appellationsgericht Basel Stadt diese Rekurse ab. Die privaten Denkmalschutzverbände haben diesen Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen, welches am 10. März 2009 entschieden hat, mangels Legitimation der Rekurrenten nicht auf diese Beschwerden einzutreten. Damit kommt es definitiv nicht zur Unterschutzstellung der Häuserzeile am Riehenring 63-71.

Nachdem nun in Sachen Denkmalschutz Klarheit besteht, kann mit der Planung einer Neubebauung des Areals begonnen werden. Basis für diese Planung sind die Ergebnisse aus dem im 2007 durchgeführten Studienauftrag, welche der interessierten Öffentlichkeit bereits im Januar 2008 präsentiert wurden. Vom Beurteilungsgremium zur Weiterbearbeitung vorgeschlagen wurde damals ein rund 88 Meter hohes Wohnhaus, welches vor allem durch seine städtebauliche Konzeption überzeugt. Dieses Projekt der Basler Architekten Meinrad Morger und Fortunat Dettli kann nun weiterentwickelt werden. In jedem Fall ist für die Umsetzung dieses Projektes ein Bebauungsplan nötig, der durch den Grossen Rat des Kantons Basel Stadt beschlossen werden muss.

Die Frage, ob die Warteck Invest AG dieses Grossprojekt selbst ausführen will, wird zur Zeit von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat intensiv geprüft.

Medienmitteilung (PDF)

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Daniel Petitjean,
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