Geschäftsbericht 2024

Bilanzgewinn- und Reserven­­verwendung, Rück­zahlung Kapital­einlage­reserven

Der Verwaltungsrat beantragt der 135. ordentlichen General­versammlung vom 21. Mai 2025, den Bilanz­gewinn 2024, die statutarischen und beschluss­mässigen Gewinn­reserven und die Kapital­einlage­reserven wie folgt zu verwenden beziehungs­weise zurück­zu­zahlen:

   

in CHF

  
Verwendung Bilanzgewinn31.12.2431.12.23
Gewinnvortrag 12 2473 813
Jahresgewinn 3 684 9654 983 184
Bilanzgewinn 3 697 2124 986 997
Ausschüttung von CHF 11.95 (Vorjahr CHF 20.10) aus dem Bilanzgewinn pro dividenden­berechtigte Namenaktie (309 375 Stück, Vorjahr: 247 500 Stück) –3 697 031 –4 974 750
Vortrag auf neue Rechnung 181 12 247
   
Verwendung statutarische und beschluss­mässige Gewinnreserve31.12.2431.12.23
Statutarische und beschluss­mässige Gewinnreserve 38 328 450 42 016 200
Ausschüttung von CHF 23.05 (Vorjahr CHF 14.90) aus den statutarischen und beschluss­mässigen Gewinn­reserven pro dividenden­berechtigte Namenaktie (309 375 Stück, Vorjahr: 247 500 Stück) –7 131 094 –3 687 750
Vortrag auf neue Rechnung 31 197 356 38 328 450
   
Rückzahlung Kapital­einlage­reserven31.12.2431.12.23
Reserve aus Kapitaleinlagen 147 116 304 61 700 554

Rückzahlung von CHF 35 aus den Kapital­einlage­reserven pro dividenden­berechtigte Namenaktie (309 375 Stück, Vorjahr: 247 500 Stück)

 –10 828 125 –8 662 500
Kapital­einlage­reserven nach Rückzahlung 136 288 179 53 038 054

Da die gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven 50 % des Aktienkapitals erreicht haben, wird auf eine Reserven­zuweisung verzichtet.

Für den Verwaltungsrat

Basel, 24. März 2025

Kurt Ritz
Präsident

Daniel Petitjean
Sekretär

Auf dem Teil der Rückzahlung aus Reserven aus Kapital­einlagen entfällt die Verrechnungs­steuer. Nach Abzug der Verrechnungs­steuer von 35 % auf der Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn und den statutarischen und beschluss­mässigen Gewinn­reserven ergibt sich eine Ausschüttung von insgesamt CHF 57.75 pro Titel, die am 27. Mai 2025 erfolgt. Die Ausschüttung wird den Aktionären gemäss den beim Aktien­register deponierten Instruktionen überwiesen.