Geschäftsbericht 2022

Antrag zur Verwendung des Bilanz­gewinns

Der Verwaltungsrat beantragt der 133. ordentlichen General­versammlung vom 10. Mai 2023, den Bilanz­gewinn 2022 wie folgt zu verwenden:

  

in CHF

 
Gewinnvortrag 2021112 323
Jahresgewinn 20225 695 365
Bilanzgewinn 20225 807 688
Auflösung Reserven aus Kapitaleinlagen8 662 500
Auflösung Gewinnreserven2 858 625

Zur Verfügung der Generalversammlung

17 328 813
  
Barausschüttung von CHF 35.00 aus den Reserven aus Kapitaleinlagen
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)
8 662 500

Barausschüttung von CHF 23.45 aus dem Bilanzgewinn
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)

5 803 875
Barausschüttung von CHF 11.55 aus den statutarischen und
beschlussmässigen Gewinnreserven
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)
2 858 625

Vortrag auf neue Rechnung

3 813
 

17 328 813

Da die gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven 50 % des Aktienkapitals erreicht haben, wird auf eine Reserven­zuweisung verzichtet.

Für den Verwaltungsrat

Basel, März 2023

Dr. Marcel Rohner
Präsident

Daniel Petitjean
Sekretär

Auf dem Teil der Ausschüttung aus Reserven aus Kapital­einlagen entfällt die Verrechnungs­steuer. Nach Abzug der Verrechnungs­steuer von 35 % auf der Ausschüttung aus dem Bilanz­gewinn und aus den statutarischen und beschluss­mässigen Gewinn­reserven ergibt sich eine Ausschüttung von insgesamt CHF 57.75 pro Titel, die am 16. Mai 2023 erfolgt. Die Ausschüttung wird den Aktionären gemäss den beim Aktienregister deponierten Instruktionen überwiesen.