Geschäftsbericht 2020

Antrag zur Verwendung des Bilanz­gewinns

Der Verwaltungs­rat beantragt der 131. ordentlichen General­versammlung vom 26. Mai 2021, den Bilanz­gewinn 2020 wie folgt zu verwenden:

  

in CHF

 
Gewinnvortrag 20196 858 134
Jahresgewinn 20205 239 363
Bilanzgewinn 202012 097 497
Auflösung Reserven aus Kapitaleinlagen8 662 500

Zur Verfügung der Generalversammlung

20 759 997
  

Barausschüttung von CHF 35 aus den Reserven aus Kapitaleinlagen
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)

8 662 500

Barausschüttung von CHF 35 aus dem Bilanzgewinn
pro dividendenberechtigte Namenaktie (247 500 Stück)

8 662 500

Vortrag auf neue Rechnung

3 434 997
 20 759 997

Da die gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven 50 % des Aktienkapitals erreicht haben, wird auf eine Reservenzuweisung verzichtet.

Für den Verwaltungsrat

Basel, März 2021 

Dr. Marcel Rohner
Präsident

Daniel Petitjean
Sekretär

Auf dem Teil der Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen entfällt die Verrechnungs­steuer. Nach Abzug der Verrechnungs­steuer von 35 % auf der Ausschüttung aus dem Bi­lanz­gewinn ergibt sich eine Ausschüttung von insgesamt CHF 57.75 pro Titel, die am 1. Juni 2021 erfolgt. Die Ausschüttung wird den Aktionären gemäss den beim Aktienregister deponierten Instruktionen überwiesen.